ANMELDUNG

Aktuelles

Hier versuchen wir, Euch auf dem Laufenden zu halten, was Corona-Bekämpfungsverordnungen, Vorlagen für Hygienekonzepte, etc. angeht.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne per Mail oder telefonisch im Diözesanbüro melden. Die Kontaktdaten findet Ihr hier.

Da die Bundesländer teilweise unterschiedliche Verordnungen getroffen haben, findet Ihr die jeweiligen Konzepte etc. nach Bundesländern sortiert. Allgemeingültige Informationen, Tipps und Tricks stellen wir Euch nach und nach hier zusammen.

ACHTUNG! Bei allen Empfehlungen und Hilfen, die wir hier anbieten, besteht nie ein Anspruch auf Vollständigkeit - wir können Euch keine Beratung im rechtlichen Sinne anbieten, sondern lediglich Hilfestellungen anbieten. Zudem kann es in den einzelnen Kommunen nochmal unterschiedliche Regelungen geben. Bitte macht Euch daher auch in dieser Richtung schlau. Sehr gerne unterstützen wir hierbei individuell.

Musterhygienekonzept Gruppenstunden + Zeltlager

Musterhygienekonezpte für Eure Gruppenstunden, Tagesveranstaltungen und Zeltlager findet Ihr zum Download hier.

Bitte beachtet, dass Ihr Euch immer nach den Corona-Bekämpfungsverordnungen richten müsst, in denen Eure Veranstaltung stattfindet. Bei Fragen oder Beratungsbedarf kommt gerne auf das Diözesanbüro zu.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. September 2021 16:46

Wo finde ich aktuelle Hygienekonzepte, Corona-Bekämpfungsverordnungen, etc.?

Wir haben hier ein paar wichtige Seiten zusammengestellt, über die Ihr an die aktuellsten Infos der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland kommt: 

Rheinland-Pfalz:

Landesjugendring Rheinland-Pfalz: www.ljr-rlp.de

Aktuellste Corona-Bekämpfungs-Verordnung Rheinland-Pfalz unterhttps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ 

Hygienekonzepte der Kinder- und Jugendarbeit: https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/informationen-rund-um-corona

 

Saarland: 

Empfehlungen des Landesjugendamtes vom 7.7.21 findet Ihr hier
(dort ist das Wichtigste aus der saarländischen Verordnung vom 7.7.2021 für unsere Arbeit zusammengefasst).
Tipps des Landesjugendamtes zur Durchführung von Ferienfreizeiten im Saarland gibt es hier (Stand Juli 2021).

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 13. Juni 2022 14:58

Coronaimpfung: Öffnung Priorisierungsgruppe 3 - Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz und Saarland

injection 1674900 1280

 

Vor kurzem wurde bekannt, dass „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem ambulante Kinder- und Jugendhilfe) tätig sind, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 der CoronaImpfVO erfasst sind“ und in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen, sich für einen Impftermin registrieren können. Sie zählen zur Gruppe 3 in der Impfpriorisierung.

Damit können sich Personen ab 16 Jahren, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert sind, für einen Impftermin registrieren lassen.

Liebe Leitungen, liebe Kolleg*innen

Die letzten Tage gab es schon Nachfragen zur Impfberechtigung in Rheinland-Pfalz und Saarland.

Leider waren die Veröffentlichungen teilweise nicht ganz eindeutig und wir haben über die Landesjugendringe und Landesjugendhilfeausschüsse versucht die Informationen zu konkretisieren.

Update 28.04.21: Endlich haben wir eine Bestätigung, dass es sich bei der Hinzunahme von weiteren Personengruppen für die Pio 3 Gruppe tatsächlich auch um die freie Jugendhilfe und ehrenamtliche Tätige handelt. Damit können sich Personen, die regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert sind, für einen Impftermin registrieren lassen.

Es gibt natürlich wieder Unterschiedliche Handhabungen je nach Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Hier die Informationen des Landesjugendamtes zu Corona-Schutzimpfungen für (haupt- und ehrenamtliche) Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit und zur 19. Corona-Bekämpfungsverordnung (19. CoBeLVO).

1. Corona-Schutzimpfungen

Seit Freitag (23.04.2021) sind auch Personen der Priorisierungsgruppe 3 zur Corona-Schutzimpfung zugelassen. In diese Gruppe fallen nach § 4 Abs. 8 der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2" vom 10. März 2021 auch Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Zu diesem Personenkreis zählen, nach Rücksprache mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV), auch alle Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie alle in diesem Bereich tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.

Die Impf-Verordnung findet Ihr hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf  und die aktuellen Fassung (01.04.2021) der Impfverordnung des Bundes:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf

Der Nachweis über die Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe muss durch Vorlage folgendes Formulars erbracht werden: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Dokumente_Impftermin/Formular_fuer____4_Nr._8_CoronaImpfV__Einrichtungen_und_Dienste_der_Kinder-_und_Jugendhilfe_.pdf

Dieses Formular unterzeichnet Euer zuständige (Siedlungs-/Stammes- oder falls keiner das Amt innehat, der Bezirksvorstand) Der Nachweis wird in der Regel erst beim Impftermin selber benötigt.

2. 19. Corona-Bekämpfungsverordnung (19. CoBeLVO)

Am 24.04.2021 ist die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die 19. CoBeLVO tritt mit Ablauf des 23.05.2021 außer Kraft.

Die Regelungen zur Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit findet Ihr in §14 Abs. 5 der 19. CoBeLVO (Seite 24).

Unter folgendem Link können Sie die 19. CoBeLVO online abrufen: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/19._CoBeLVO.pdf 

Der LJR RLP pflegt diese Seite, die ihr gerne zur Verbreitung der Infos und Links nutzen könntet: https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/informationen-rund-um-corona

Saarland:

Hier gibt es ein eigenes Formular für ehrenamtlich Tätige, welches wir den Betreffenden zugeschickt haben. Dort ist auch ein Priorisierungscode eingetragen. Bitte benutzt unbedingt dieses Formular, da der Priorisierungscode zwingend erforderlich ist. Abgezeichnet wird es auch hier von eurem StaVo oder dem Bezirksvorstand.  

Solltet Ihr Rückfragen haben oder Probleme auftauchen, meldet Euch im Diözesanbüro. Für Fragen, die das saarländische Vorgehen betreffen, wendet Euch am besten direkt an Andy Narr in der KJZ.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 14. Juni 2021 07:45

 

DL-NEWSLETTER

Melde dich jetzt an, um regelmäßig News der Diözesanleitung zu erhalten.






Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.