ANMELDUNG

Prävention

Das Wohl unserer Pfadfinder*innen und deren Schutz vor sexualisierter Gewalt hat für uns oberste Priorität weshalb wir uns in unserem Verband intensiv mit dem Thema Prävention auseinandersetzen. Im Rahmen der Gruppenleiter*innenschulung werden die Leiter*innen für das Thema sensibilisiert und in Sachen Prävention geschult. Unser Kodex gegen sexualisierte Gewalt dient dabei als Handlungsgrundlage.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Präventionsordnung des Bistums Speyer, sind alle Leiter*innen sowie ehrenamtliche Mitarbeiter*innen dazu verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen sowie eine Präventionsschulung besucht zu haben, beides wird nach fünf Jahren erneut überprüft bzw. aufgefrischt.

Diese Bedingungen sind absolute Vorraussetzung für jegliche Mitwirkung und Tätigkeit in unserem Verband.

Kleines FAQ

Wer muss ein Führungszeugnis vorlegen?

  • Alle Personen ab 16 Jahren, die in ihrem ehrenamtlichen Engagement Kontakt zu Schutzbefohlenen haben, sind verpflichtet, ein sog. erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorzulegen. 

Wer benötigt eine Präventionsschulung?

      • Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen eine Präventionsschulung.
      • Alle fünf Jahre findet eine Auffrischung der Schulung statt.

Das bedeutet für Dich als StaVo oder Bezirksvorstand:

              • Bitte überprüfe in Deinem Stamm/Bezirk, ob die erweiterten Führungszeugnisse von allen entsprechenden Personen eingereicht worden sind und/oder ggf. eine Wiedervorlage benötigt wird.
              • Bitte überprüfe, ob alle entsprechenden Personen eine Präventionsschulung besucht haben.
              • Falls dies nicht der Fall ist, solltest Du entsprechende Maßnahmen ergreifen. Du bist im Zweifel haftbar!

Das bedeutet für die Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen und für die Teilnahme an Veranstaltungen auf Diözesanebene

                      • Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen bis spätestens Ende 2020 ein gültiges erweitertes Führungszeugnis beim Mitgliederservice des DPSG Bundesverbandes vorgelegt haben oder eine Bescheinigung über die Vorlage bei einer anderen Institution (z.B. Arbeitgeber, anderer Verband etc.) im Diözesanbüro einreichen.
                      • Dies gilt ebenfalls für teilnehmende Leiter*innen bei diözesanen Veranstaltungen (Stufenveranstaltungen, StuKo, Diözesanversammlung etc.)
                      • Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen bis spätestens Ende 2020 eine Präventionsschulung besucht haben, bzw. den Nachweis über einen Besuch jener beim Diözesanbüro erbringen. Dies gilt ebenfalls für teilnehmende Leiter*innen bei diözesanen Veranstaltungen.
                      • Ist dies nicht der Fall, sehen wir uns dazu gezwungen, entsprechende Personen von ihrer Mitarbeit bzw. Teilnahme auszuschließen, bis die Bestimmungen erfüllt sind.

Mit diesen Regelungen sollen die aktiven in der DPSG auf keinen Fall demotiviert werden oder entmutigt sich zu engagieren. Wir wollen damit dazu beitragen, das Wohl Aller in unserem Verband zu gewährleisten.

Wir bitten daher um euer Verständnis und eure Kooperation.

Wie ihr das erweiterte Führungszeugnis beantragen und wo genau ihr es am besten einreichen sollt, könnt ihr hier nachlesen. Wenn es Fragen gibt, dann wendet euch gerne jederzeit ans Diözesanbüro.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. März 2023 11:43
 

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